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Biosicherheit und Desinfektion. Wie sind die Verfahren?

Sie ist von entscheidender Bedeutung im Kampf gegen Infektionskrankheiten im Agrar- und Viehzuchtsektor, die schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Folgen haben können. Ihr Hauptziel ist der Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Tiere. Es geht natürlich um Biosicherheit.

Biosicherheit kann je nach Art des Betriebs unterschiedliche Aktivitäten umfassen. Zu den wichtigsten Verfahren gehören:

1. Kontakt mit Wildtieren begrenzen – Landwirte sollten den Kontakt mit Wildtieren einschränken, da diese Krankheiten auf Nutztiere übertragen können.

2. Tiergesundheitsüberwachung – Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen und Labortests helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen.

3. Desinfektion und Reinigung – Landwirte sollten die landwirtschaftlichen Flächen sauber halten und Desinfektionsverfahren wie das Waschen von Händen, Kleidung und Geräten anwenden.

4. Kontrolle des Zugangs zu Zuchtstätten – der Zugang zu Zuchtstätten sollte begrenzt sein und Personen, die das Zuchtgebiet betreten, sollten sich tierärztlichen Kontrollen unterziehen.

5. Anwendung geeigneter Verfahren während des Transports – Der Transport von Tieren sollte unter Bedingungen stattfinden, die das Infektionsrisiko minimieren, und Personen, die Tiere transportieren, sollten geeignete Biosicherheitsverfahren anwenden.

6. Angemessener Umgang mit Abfällen – Landwirte sollten für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen wie Fäkalien sorgen, um das Risiko einer Kontamination zu minimieren.

7. Aufklärung – Alle landwirtschaftlichen Mitarbeiter sollten ordnungsgemäß in Biosicherheit geschult und sich der mit Infektionskrankheiten verbundenen Risiken bewusst sein.

Die Desinfektion in Tierhaltungsbetrieben ist im Hinblick auf die Biosicherheit äußerst wichtig, da sie die Ausbreitung pathogener Mikroorganismen in der tierischen und menschlichen Umwelt verhindert und das Risiko zukünftiger Infektionskrankheiten verringert. Reinigen und entfernen Sie vor der Desinfektion alle organischen Rückstände wie Kot, Futterreste oder Haare. Erst nach gründlicher Reinigung der Oberfläche können Sie mit der Desinfektion fortfahren.

Zur Desinfektion in Tierhaltungsbetrieben werden meist spezielle Desinfektionsmittel eingesetzt, die gegen Viren, Bakterien und Pilze wirksam sind. Die am häufigsten verwendeten Desinfektionsmittel sind Chlor, Formaldehyd, Jod, organische Säuren, Ozon und Wasserstoffperoxid.

Der wichtigste Parameter bei der Auswahl des richtigen Desinfektionsmittels ist die aktive Kontaktzeit zwischen dem Biozidpräparat und der desinfizierten Oberfläche. Ein sehr wichtiger Aspekt ist, dass das Mittel eine langfristige Wirkung auf pathogene Mikroorganismen hat. Aus diesem Grund sind Präparate mit Silbernanopartikeln im Rahmen der Desinfektion als Bestandteil der Biosicherheit eine sehr gute Perspektive. Nanomaterialien zeichnen sich durch ein großes Verhältnis von Oberfläche zu Volumen aus, sodass ihre spezifische Oberfläche deutlich größer ist als bei anderen Materialien. Silbernanopartikel sind für ihre antiseptischen und bioziden Eigenschaften bekannt und Desinfektionsmittel, die sie enthalten, ermöglichen die Desinfektion in Anwesenheit von Tieren.

Durch die Einhaltung der Grundsätze der Biosicherheit können Sie den Einsatz von Antibiotika deutlich reduzieren. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen, die in den letzten Jahren zu einem ernsten Problem bei der Tierhaltung geworden sind.

Literaturverzeichnis:

[1] M. Pomorska-Mól, Desinfektion im Schweinestall, ein wichtiges Element des Gesundheitsschutzes von Schweinen (Teil 1), „Die große Tierklinik“ 65, 2022, Nr. 2, S. 4-12

[2] G. Woźniakowski, K. Kwiecińska, A. Tokarz, T. Bigaj, K. Polowczyk, Innovationsfähigkeit und biozide Wirksamkeit von Silbernanokomplexen am Beispiel des heimischen Produkts Silveco+, „Życie weterynaryjne“ 97, 2022, Nr. 6

[3] Z. Pejsak, M. Truszczyński, Biosicherheit – der grundlegende Weg, Tiere vor Infektionskrankheiten zu schützen, „Życie Weterynaryjne“ 92, 2017, Nr. 6

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